Wie Sie eine Endrenovierung vertraglich sichern können
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Da dürfte vielen Vermietern ein Stein vom Herzen fallen! Ein Urteil des Bundesgerichtshofes vom 14. Januar 2009 gibt Vermietern einen Fingerzeig darauf, wie im Falle der Übergabe einer renovierten Wohnung auch bei Rücknahme die Renovierung durch den Mieter gesichert werden könnte. Wir geben hier keine rechtlichen Hinweise, aber es ist durchaus lohnenswert, dieses Urteil zu studieren. Sie können es im Internet auf der Seite „Kostenlose-Urteile.de“ nachlesen. Um ehrlich zu sein, es war stets unser Standpunkt, dass frühere Urteile zu einer gewissen Ungerechtigkeit führen konnten, wenn Mieter es dahingehend ausnutzten, dass sie sich auf die Ungültigkeit eines Fristenplans beriefen. Gar manche Entscheidung brachte nur verständnisloses Kopfschütteln bei Vermietern hervor, und die Boulevard-Presse liebt es bekanntlich, solche dann weidlich auszuschlachten. Das Thema Schönheitsreparaturen ist allen Vermietern daher wohlbekannt.
Für mehr Gerechtigkeit auf diesem viel umstrittenen Gebiet könnte nun diese neue Entscheidung sorgen, die einen Einzelfall betraf und diesmal dem Vermieter das Recht zusprach, unter bestimmten, klar definierten Voraussetzungen auf jeden Fall die Endrenovierung vom Mieter durchführen zu lassen. Daher: Dieses Urteil unbedingt lesen!
Im übrigen stehen wir auf dem Standpunkt: Vertrag kommt von sich vertragen.
